Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der
Firma NuView GmbH (Stand 10.08.2005)
1. Gegenstand, Geltung dieser und
anderer Bedingungen
Die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere
Angebote. Wir liefern und leisten ausschließlich
zu diesen Bedingungen. Andere Bedingungen werden
nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir denen nicht
ausdrücklich widersprochen haben.
Spätestens mit der Entgegennahme
der Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Sie gelten auch für künftige
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Auf die
den Vertragsprodukten beiliegenden
Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller wird
ergänzend Bezug genommen.
2. Angebot, Vertragsabschluß,
Preise
Sämtliche von uns abgegebene
Angebote sind freibleibend und unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden. Im Übrigen kommt der Vertrag
durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Die Preise beziehen sich auf den im
Angebot beschriebenen Leistungsumfang.
Aufträge, Auftragsänderungen und
-ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Maßgeblich für unsere
Preise ist unsere neueste Preisliste, bzw.
unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
Im Verzugsfalle ist die NUVIEW
GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und
Leistungen zurückzuhalten. Alle Preise verstehen
sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer. Die NUVIEW GmbH ist berechtigt,
Teillieferungen vorzunehmen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind ab Rechnungsdatum
innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug fällig.
Vergütungen für Dienstleistungen sind sofort
nach Rechnungserhalt und Abnahme ohne Abzug
fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen
irgendwelcher von Nuview GmbH nicht anerkannter
Gegenansprüche ist nicht statthaft.
Die gelieferte Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen der NUVIEW GmbH aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und
Nebensache Eigentum der NUVIEW GmbH.
Für Standard- und Fertigsoftware
sind 100 % des Einzelpaketpreises nach jeder
Installation fällig.
4. Zusammenarbeit bei
Dienstleistungen
Die Parteien arbeiten
vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich
bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen
oder Zweifeln an der Richtigkeit der
Vorgehensweise des anderen unverzüglich
gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene
Angaben und Anforderungen fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht
durchführbar sind, hat er dies und die ihm
erkennbaren Folgen der NUVIEW GmbH unverzüglich
mitzuteilen. Die NUVIEW GmbH und der Kunde
verständigen sich in regelmäßigen Abständen über
Fortschritte und Hindernisse bei der
Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend
in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu
können.
5. Mitwirkungspflichten des
Kunden bei Dienstleistungen
Der Kunde unterstützt die NUVIEW
GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglich
geschuldeten Leistungen. Dazu gehört
insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung
stellen von Informationen, Datenmaterial sowie
von Hard- und Software, soweit die
Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl
eigene Mitarbeiter zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über
die erforderliche Fachkunde verfügen. Sofern
sich der Kunde verpflichtet hat, der NUVIEW GmbH
im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-,
Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der
Kunde diese umgehend und in einem gängigen,
unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen
Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine
Konvertierung des vom Kunden überlassenen
Materials in ein anderes Format erforderlich, so
übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden
Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die NUVIEW
GmbH die zur Nutzung dieser Materialien
erforderlichen Rechte erhält.
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine
Kosten vor.
6. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung
oder unter Duldung des Kunden für ihn im
Tätigkeitsbereich von der NUVIEW GmbH tätig
werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen
einzustehen. Die NUVIEW GmbH hat es gegenüber
dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die NUVIEW
GmbH aufgrund des Verhaltens eines der
Vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen
gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht
oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
7. Datensicherungsklausel bei
Durchführung von Dienstleistungen an bestehenden
Systemen
Der Käufer ist verpflichtet,
vor dem erstmaligen Einsatz der von der
NUVIEW GmbH gelieferten Produkten, an
bestehenden Systemen (z.B Hardwarekomponenten
eines PC, Netzwerke, Server usw.) eine komplette
Sicherung seines aktuellen Datenbestandes auf
ein geeignetes Speichermedium durchzuführen.
Für Schäden, insbesondere Mehrkosten, die
aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung
resultieren, übernehmen wir keine Haftung.
8. Termine
Die Vertragsparteien werden
Termine möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren Nichteinhalten eine
Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug
gerät (verbindliche Termine), sind stets
schriftlich festzulegen und als verbindlich zu
bezeichnen.
9. Lieferung und Leistung
Die Lieferung nicht von Nuview
GmbH erstellter Software erfolgt auch dann
lediglich im Rahmen einer Vermittlung zwischen
dem Softwarehersteller bzw. Lieferanten und dem
Auftraggeber von Nuview GmbH , wenn die Software
von Nuview GmbH in Rechnung gestellt wird. In
diesem Fall ist Nuview GmbH vom
Softwarehersteller bzw. Lieferanten zur
Geltendmachung der Kaufpreisforderung im eigenem
Namen berechtigt. Vertragsbeziehungen entstehen
in diesem Fall nur zwischen dem Auftraggeber und
dem Softwarehersteller bzw. Lieferanten. Es
gelten die den Vertragsprodukten beiliegenden
Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.
Nuview GmbH übernimmt keine Haftung für
Hersteller bedingte Programmfehler. Insoweit
sind Mängelbeseitigungsansprüche Nuview GmbH
gegenüber ausgeschlossen. Nuview GmbH ist
allerdings verpflichtet, dem Auftraggeber die
für die Geltendmachung dieser Ansprüche
erforderlichen Angaben zu machen. Mit der
Bestellung von lizenzierter Software von Dritten
bestätigt der Kunde die Kenntnis des
Leistungsumfangs dieser
Softwarelizenzbestimmungen. Vereinbarte Termine
werden durch den Auftragnehmer möglichst
eingehalten, sind jedoch freibleibend.
Einweisungen in die Software werden gesondert
nach den gültigen Tagessätzen des Auftragnehmers
berechnet, soweit sie in diesem Vertrag nicht
ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum als
kostenfrei anerkannt sind.
10. Rechte
Die NUVIEW GmbH gewährt dem
Kunden an den erbrachten Leistungen das
einfache, räumlich und zeitlich nicht
beschränkte Recht, diese Leistungen
vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand
der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
Eine weitergehende Nutzung als in
Absatz 1 beschrieben ist unzulässig.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt,
Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu
vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu
verwerten. Bis zur vollständigen
Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der
erbrachten Leistungen nur widerruflich
gestattet. Die NUVIEW GmbH kann den Einsatz
solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung
sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer
des Verzuges widerrufen.
11. Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht
in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks
bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten,
wenn die NUVIEW GmbH diese Pflichtverletzung zu
vertreten hat.
12. Haftungsbeschränkung und
Gewährleistung
Die Vertragsparteien stimmen
darin überein, daß nach dem Stand der Technik
Fehler in Hard- und Software, insbesondere in
komplexen Programmabläufen, auch bei Anwendung
größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden
können. Fehler in der vom Auftragnehmer
gelieferten Fremdsoftware oder in
Fremdbasisprodukten für Auftragnehmer -
Software, werden im Rahmen der Gewährleistung
des Fremdlieferanten beseitigt.
Haftungs- und
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz.
Die NUVIEW GmbH haftet nicht für
die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn,
sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob
fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und
dass der Kunde durch angemessene, dem Stand
der Technik entsprechende
Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen
hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand
rekonstruierbar sind. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der
Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist
auftretende Mängel hat der Kunde der NUVIEW GmbH
unverzüglich schriftlich zu melden. Die
Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von
Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere
Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
Die Gewährleistung entfällt,
soweit der Kunde ohne Zustimmung der NUVIEW
GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen
selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es
sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis
führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel
weder insgesamt noch teilweise durch solche
Änderungen verursacht worden sind und dass
die Mängelbeseitigung durch die Änderung
nicht erschwert wird.
Die NUVIEW GmbH kann im Rahmen
ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte
Geräte, Elemente, Software von Drittanbietern,
Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren
oder austauschen. In dem hierfür
erforderlichen Umfang wird der Kunde vor
dem Austausch Programme (einschließlich
seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger,
Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde
ist verpflichtet, der NUVIEW GmbH die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zur
Durchführung der Nachbesserungsarbeiten
einzuräumen.
Angaben im Handbuch in der
Dokumentation und / oder Werbematerial,
die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines
Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör,
sind unverbindlich, insbesondere weil die
Produkte ständiger Anpassung unterliegen
und sich die Angaben auch auf zukünftige
Entwicklungen beziehen können.
13. Vertraulichkeit
Die NUVIEW GmbH und der Kunde
verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite
unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte
weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu
verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und
andere Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung
erhält, darf dieser nur im Rahmen des
jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
14. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die
Stelle der nichtigen Bestimmungen
dasjenige, was dem gewollten Zweck am
nächsten kommt.
Der Kunde kann seine Rechte aus
einer Geschäftsbeziehung mit der NUVIEW GmbH nur
mit schriftlicher Einwilligung der NUVIEW GmbH
abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der
Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit
gesetzlich zulässig, der Sitz der NUVIEW GmbH
(Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik
Deutschland. Erfüllungsort für Lieferungen,
Leistungen und Zahlungen ist Willich.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit
Kaufleuten im Sinne des HGB sind das Amtsgericht
und das Landgericht Willich. Das gilt im
vollkaufmännischen Verkehr auch für das
gerichtliche Mahnverfahren im Sinne des für den
Fall des Widerspruches zu benennenden
Streitgerichtes. Anwendung findet auf alle
Rechtsbeziehungen zu uns ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das
einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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