Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der Firma NuView GmbH (Stand 10.08.2005)

1. Gegenstand, Geltung dieser und anderer Bedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote. Wir liefern und leisten ausschließlich zu diesen Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir denen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.

 

 

2. Angebot, Vertragsabschluß, Preise

Sämtliche von uns abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Im Übrigen kommt der Vertrag durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die Preise beziehen sich auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.

 

Aufträge, Auftragsänderungen und -ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Maßgeblich für unsere Preise ist unsere neueste Preisliste, bzw. unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

 

Im Verzugsfalle ist die NUVIEW GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die NUVIEW GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

 

 

3. Zahlungen

Zahlungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Vergütungen für Dienstleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt und Abnahme ohne Abzug fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Nuview GmbH nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht statthaft.

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der NUVIEW GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der NUVIEW GmbH.

 

Für Standard- und Fertigsoftware sind 100 % des Einzelpaketpreises nach jeder Installation fällig.

 

 

4. Zusammenarbeit bei Dienstleistungen

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der NUVIEW GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die NUVIEW GmbH und der Kunde verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

 

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Dienstleistungen

Der Kunde unterstützt die NUVIEW GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der NUVIEW GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde  diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die    NUVIEW GmbH die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

 

 

6. Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von der NUVIEW GmbH tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die NUVIEW GmbH hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die NUVIEW GmbH aufgrund des Verhaltens eines der Vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

 

 

7. Datensicherungsklausel bei Durchführung von Dienstleistungen an bestehenden Systemen

Der Käufer  ist  verpflichtet,  vor  dem  erstmaligen  Einsatz  der  von der NUVIEW GmbH  gelieferten Produkten, an  bestehenden  Systemen  (z.B Hardwarekomponenten eines PC, Netzwerke, Server usw.) eine komplette Sicherung seines aktuellen Datenbestandes  auf  ein  geeignetes  Speichermedium  durchzuführen.  Für  Schäden,  insbesondere Mehrkosten,  die  aus  der  Nichtbeachtung  dieser  Verpflichtung  resultieren,  übernehmen  wir  keine Haftung.

 

 

8. Termine

Die Vertragsparteien werden Termine möglichst  schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

 

 

9. Lieferung und Leistung

Die Lieferung nicht von Nuview GmbH  erstellter Software erfolgt auch dann lediglich im Rahmen einer Vermittlung zwischen dem Softwarehersteller bzw. Lieferanten und dem Auftraggeber von Nuview GmbH , wenn die Software von Nuview GmbH  in Rechnung gestellt wird. In diesem Fall ist Nuview GmbH  vom Softwarehersteller bzw. Lieferanten zur Geltendmachung der Kaufpreisforderung im eigenem Namen berechtigt. Vertragsbeziehungen entstehen in diesem Fall nur zwischen dem Auftraggeber und dem Softwarehersteller bzw. Lieferanten. Es gelten die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller. Nuview GmbH  übernimmt keine Haftung für Hersteller bedingte Programmfehler. Insoweit sind Mängelbeseitigungsansprüche Nuview GmbH  gegenüber ausgeschlossen. Nuview GmbH  ist allerdings verpflichtet, dem Auftraggeber die für die Geltendmachung dieser Ansprüche erforderlichen Angaben zu machen.  Mit der Bestellung von lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Softwarelizenzbestimmungen. Vereinbarte Termine werden durch den Auftragnehmer möglichst eingehalten, sind jedoch freibleibend. Einweisungen in die Software werden gesondert nach den gültigen Tagessätzen des Auftragnehmers berechnet, soweit sie in diesem Vertrag nicht ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum als kostenfrei anerkannt sind.

 

 

10. Rechte

Die NUVIEW GmbH gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

 

Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die NUVIEW GmbH kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

 

 

11. Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel  der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die NUVIEW GmbH diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

 

 

12. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung

Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß nach dem Stand der Technik Fehler in Hard- und Software, insbesondere in komplexen Programmabläufen, auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Fehler in der vom Auftragnehmer gelieferten Fremdsoftware oder in Fremdbasisprodukten für Auftragnehmer - Software, werden im Rahmen der Gewährleistung des Fremdlieferanten beseitigt.

 

Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

Die NUVIEW GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem  Stand  der  Technik  entsprechende  Sicherheitsmaßnahmen  dafür  Sorge  getragen  hat,  dass  diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.  Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der NUVIEW GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. 

 

Die Gewährleistung  entfällt,  soweit  der Kunde  ohne  Zustimmung  der  NUVIEW GmbH Geräte, Elemente  oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen  verursacht  worden  sind  und  dass  die  Mängelbeseitigung  durch  die  Änderung  nicht erschwert wird. 

 

Die NUVIEW GmbH kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Software von  Drittanbietern,  Zusatzeinrichtungen  oder  Teile  reparieren  oder  austauschen.  In  dem  hierfür erforderlichen  Umfang  wird  der  Kunde  vor  dem  Austausch  Programme  (einschließlich  seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen  und Anbauten)  entfernen. Der Kunde  ist verpflichtet,  der  NUVIEW GmbH  die  erforderliche  Zeit  und  Gelegenheit  zur  Durchführung  der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen.

 

Angaben  im  Handbuch  in  der  Dokumentation  und  /  oder  Werbematerial,  die  sich  auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere  weil  die  Produkte  ständiger  Anpassung  unterliegen  und  sich  die  Angaben  auch  auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

 

 

13. Vertraulichkeit

Die NUVIEW GmbH und der Kunde verpflichten  sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur  im Rahmen des  jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

 

 

14. Sonstiges

Sollten  einzelne  Bestimmungen  dieser  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  ganz  oder  teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt  an  die  Stelle  der  nichtigen  Bestimmungen  dasjenige,  was  dem  gewollten  Zweck  am  nächsten kommt.

 

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der NUVIEW GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung der NUVIEW GmbH abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

 

Gerichtsstand  ist,  soweit  gesetzlich  zulässig, der Sitz der NUVIEW GmbH (Hauptniederlassung)  in der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Willich. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten im Sinne des HGB sind das Amtsgericht und das Landgericht Willich. Das gilt im vollkaufmännischen Verkehr auch für das gerichtliche Mahnverfahren im Sinne des für den Fall des Widerspruches zu benennenden Streitgerichtes. Anwendung findet auf alle Rechtsbeziehungen zu uns ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 


 

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